Berufliche Rehabilitation KarlsbadBerufliche Rehabilitation Karlsbad

Auftragsmaßnahmen

Das Betriebliche Eingliederungsmanagement (BEM)

Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber müssen für behinderte wie nicht behinderte Beschäftigte ein betriebliches Eingliederungsmanagement bereit halten. Mit dem § 84 Abs. 2 des Sozialgesetzbuches (SGB) IX ist dies gesetzlicher Bestand.  

Danach müssen Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber Beschäftigten, die innerhalb eines Jahres länger als sechs Wochen ununterbrochen oder wiederholt arbeitsunfähig waren, Möglichkeiten zur Klärung anzubieten, wie die Arbeitsunfähigkeit überwunden werden kann. Sie müssen außerdem klären, mit welchen Leistungen oder Hilfen erneuter Arbeitsunfähigkeit vorgebeugt und der Arbeitsplatz erhalten werden kann (betriebliches Eingliederungsmanagement).

Unter vielen Aspekten ist dies sicher eine sinnvolle Vorschrift, Beschäftigungsfähigkeit zu erhalten. Doch viele kleine und mittelständische Unternehmen wird dieses Gesetz vor große Probleme stellen, da kaum notwendige Ressourcen bereit stehen.

Das BBRZ steht Ihnen deshalb gerne als Partner mit einer umfangreichen Kompetenz in der medizinisch-beruflichen Rehabilitation zur Verfügung.

Das BBRZ bietet Ihnen:

  • Seminare und Aktionen zur Gesundheitsförderung Ihrer Beschäftigten
  • Assessment und berufliches Profiling Ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
  • Arbeitsplatzanalysen
  • Beratung zu Technischen Hilfsmitteln
  • Individuelle Seminare zum betrieblichen Eingliederungsmanagement
  • Zugang zu Netzwerken, wichtigen Institutionen und Behörden
  • Unterstützung beim Aufbau eines betrieblichen Eingliederungsmanagements


Haben Sie weitere Fragen oder Informationsbedarf?

Dann melden Sie sich einfach bei uns.


Karlsruhe / Karlsbad
Herbert Brunner
Telefon: 0 72 02 / 91 37 08
E-Mail:   herbert.brunner@bbrz.srh.de


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