Das BBRZ ist eine Einrichtung der Beruflichen Rehabilitation. Es erbringt Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben nach dem Sozialgesetzbuch (SGB) IX, die von den Rehabilitationsträgern (= Leistungsträger) gefördert werden.
Ansprüche können dann geltend gemacht werden, wenn Menschen aufgrund einer gesundheitlichen Einschränkung ihren bisherigen Beruf nicht weiter ausüben können und deshalb arbeitslos wurden oder von Arbeitslosigkeit bedroht sind. Das gilt auch für jüngere Menschen, die krankheitsbedingt bislang keine Ausbildung beginnen oder abschließen konnten.
Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben müssen beantragt werden. Leistungsträger sind die Agenturen für Arbeit, die zuständige ARGE oder Optionskommunen sowie die Rentenversicherungsträger oder die gesetzlichen Unfallversicherungsträger (Berufsgenossenschaften, Unfallkassen u. a.). Diese prüfen untereinander auch die Zuständigkeit für den jeweiligen Fall.
Mit den Reha-Beratungsfachkräften der Leistungsträger werden dann später die notwendigen Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben geklärt. Bei Assessment, Aus- oder Weiterbildung, Integrations- oder Trainingsmaßnahmen und vielem mehr sind die anerkannten Rehabilitations-Einrichtungen erste Ansprechpartner.
Bildungsgutschein
Der Bildungsgutschein ist ein Förderinstrument der Bundesagentur für Arbeit entsprechend dem SGB III. Er kann sowohl Rehabilitandinnen und Rehabilitanden als auch anderen Arbeitslosen ausgehändigt werden. Er umfasst jedoch ausschließlich die Bildungsleistung. Bei Rehabilitandinnen und Rehabilitanden wird dieses Verfahren gewählt, wenn wegen einer eher geringfügigen Behinderung keine reha-spezifischen, begleitenden Hilfen erforderlich sind.
Der Bildungsgutschein hält ein Bildungsziel und einen Förderzeitraum fest. Danach recherchiert die Inhaberin oder der Inhaber die in Frage kommenden Bildungseinrichtungen und informiert sich über freie Plätze und Termine. Der Bildungsgutschein bleibt drei Monate gültig – innerhalb dieses Zeitraums muss er eingelöst werden.
Das BBRZ hat mehrere Aus- und Weiterbildungsangebote zertifizieren lassen, so dass auch Bildungsgutscheine eingelöst werden können. Interessierte können sich im BBRZ über die jeweiligen Bildungsangebote informieren.
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